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BVerwG, 16.03.2000 - 3 B 23.00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Darlegung und Bezeichnung von Revisionszulassungsgründen - Verlust eines Rügerechts des Beigeladenen auf Grund unerwarteter Terminsverlegung - Neuerrichtung und damit der Errichtung selbstständigen Gebäudeeigentums in Form einer Rekonstruktion eines ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfahrensgang
- VG Schwerin, 23.06.1999 - 2 A 2154/98
- BVerwG, 16.03.2000 - 3 B 23.00
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97
Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …
Auszug aus BVerwG, 16.03.2000 - 3 B 23.00
Den Darlegungsanforderungen des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO (vgl. hierzu zusammenfassend BVerwG, Beschluß vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - NJW 1997, 3328 m.w.N. = Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26) genügt nicht die Rüge der "fehlerhaften Rechtsanwendung"; insoweit läßt das Beschwerdevorbringen bereits nicht erkennen, welchen der Revisionszulassungsgründe des § 132 Abs. 2 VwGO die Beschwerde als erfüllt ansieht. - BVerwG, 30.04.1998 - 3 C 52.96
Offene Vermögensfragen - Begriff der Errichtung eines Gebäudes
Auszug aus BVerwG, 16.03.2000 - 3 B 23.00
liegt es auf der Hand, daß sie sich vor dem Hintergrund der bisher zu diesem Fragenkreis ergangenen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. grundlegend Urteil vom 30. April 1998 - BVerwG 3 C 52.96 - Buchholz 115 Nr. 12) einer verallgemeinerungsfähigen Beantwortung entzieht.
- VerfGH Sachsen, 15.07.2004 - 56-IV-02 Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit abgewiesen wurde, und gegen den den Antrag der Gesellschaft auf Zulassung der Berufung ablehnenden Beschluss des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 13. August 2002 (3 B 23/00).